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Prüfung von Elektrogeräten bei Behörden und im Bildungswesen
Jede Arbeitsstätte und jede öffentliche Einrichtung ist zur kontinuierlichen Überprüfung nach DGUV V 3 verpflichtet. Damit ist sichergestellt, dass für Menschen und die Umwelt eine Gefahr besteht.
Behörden und Bildungseinrichtungen sind gleichzeitig öffentliche Einrichtungen und Arbeitgeber, sodass der Verpflichtung eine noch höhere Bedeutung zukommt. In §3 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung ist vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer elektrische Betriebsmittel und Anlagen fachgerecht auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen muss.
Steckdosen, Kabel und elektrische Geräte können durch unsachgemäße Handhabung und Verschleiß beschädigt und damit zu einer nicht sichtbaren Gefahr werden.
Ortsveränderliche und ortsfeste Prüfungen
Zu den Prüfintervallen der ortsveränderlichen (DIN VDE 0701-0702) und ortsfesten (DIN VDE 0105-100 bzw. 0100-600) elektrischen Betriebsmitteln kommen weitere Faktoren hinzu, beispielsweise die Häufigkeit der Nutzung, Umgebung und Witterungseinflüsse.
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