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Prüfung von Elektrogeräten für Banken und Kreditinstitute
Für Arbeitsstätten und öffentliche Einrichtungen gilt die gesetzliche Verpflichtung in Bezug auf die Sicherheit an den Arbeitsplätzen. Banken und Kreditinstitute sind öffentliche Einrichtungen und Arbeitgeber gleichermaßen, weshalb diese Vorschrift von besonderer Bedeutung ist.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 3 ist ein fester Bestandteil und schreibt die regelmäßige Überprüfung von elektronischen Anlagen und Geräten vor. In den meisten Versicherungspolicen wie bei einer Feuer- oder Gebäudeversicherung ist die regelmäßige Überprüfung für elektrische Betriebsmittel Vertragsbestandteil. Der fehlende Prüfungsnachweis kann dazu führen, dass ein Schadenfall versicherungstechnisch nicht übernommen wird.
Wir führen alle notwendigen Prüfungen von ortsveränderlichen Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702) sowie elektrischen Anlagen (DIN VDE 0105-100) durch. Damit werden die Arbeitssicherheit sowie die Vermeidung von Personen-, Sach- und Arbeitsunfällen gewährleistet. Der Versicherungsschutz kann nur durch gerichtsfeste Protokolle aufrechterhalten werden.
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